'Als kulturelles Erbe untrennbar mit der Marienkirche Danzig verbunden'

UEK gibt Erklärung zur beabsichtigten Rückkehr des Danziger Paramentenschatzes zur Marienkirche Danzig


© UEK

Die Initiative liege allein bei der UEK. Der Schatz sei eine Schenkung. Durch dessen Annahme werde die UEK als momentane Eigentümerin anerkannt.

Die Union Evangelischer Kirchen in der EKD (UEK), das Erzbistum Danzig und die Marienkirchengemeinde Danzig haben am 8. Dezember 2022 einen „Letter of Intent“ unterzeichnet. Er sieht vor, dass die Teile des sogenannten Danziger Paramentenschatzes, die sich im Eigentum der UEK befinden und in Lübeck und Nürnberg aufbewahrt werden, (1) in absehbarer Zeit in das Eigentum der Marienkirche Danzig übergehen und (2) zur Marienkirche Danzig zurückkehren, dass (3) einzelne Paramente weiterhin in Lübeck und Nürnberg ausgestellt werden und (4) ein gemeinsamer Fachbeirat berufen wird, der die Umsetzung des „Letter of Intent“ begleiten soll.

Seither sind bei der UEK und bei der EKD eine Reihe kritischer Stellungnahmen zu diesem Projekt eingegangen. Mit der folgenden Erklärung möchte die UEK das Vorhaben noch eingehender erläutern, die Beweggründe verdeutlichen, Missverständnisse ausräumen und um Zustimmung werben.

  1. Die Initiative zu dem Projekt ging nicht von polnischer Seite, sondern allein von der UEK aus. Wie im Fall des Dreifaltigkeitsaltars der Georgsbruderschaft, der im März 2020 auf Initiative der UEK im Wege einer Schenkung aus Berlin in die Marienkirche Danzig zurückgekehrt ist, kommt auch jetzt für die UEK nur die Kirche, namentlich die Marienkirche und das Erzbistum Danzig, als Gegenüber auf polnischer Seite in Betracht. Gleichwohl ist vor der Rückkehr des Dreifaltigkeitsaltars in die Marienkirche Danzig die Zustimmung zuständiger Stellen der deutschen Bundesregierung eingeholt worden und haben an den aus diesem Anlass stattfindenden Feierlichkeiten auch Vertreterinnen und Vertreter der deutschen und der polnischen Politik teilgenommen. Zudem wurde im „Letter of Intent“ zum Danziger Paramentenschatz festgelegt, dass zu den Aufgaben des gemeinsamen Fachbeirats auch die Klärung politischer Fragen gehört, die sich bei diesem Vorhaben stellen.
  2. Wie es beim Dreifaltigkeitsaltar der Fall war, sollen die Paramente in das Eigentum der Marienkirche Danzig übergehen, und zwar durch den Abschluss eines Schenkungsvertrages. Der entscheidende Punkt ist hier, dass durch die Annahme der Schenkung die derzeitige Eigentümerstellung der UEK anerkannt wird. Eine Schenkung bedarf ihrer Natur nach keiner Gegenleistung. Allerdings wird die Rückkehr der Paramente an die Bedingung geknüpft sein, dass sie in Danzig konservatorisch adäquat aufbewahrt und der Öffentlichkeit kontinuierlich präsentiert werden.
  3. Wie beim Dreifaltigkeitsaltar ist bei den Paramenten nicht von einer Rückgabe, Rückführung oder Restitution die Rede, sondern von ihrer Rückkehr oder auch Heimkehr zur Marienkirche Danzig. Diese Sprachregelung beugt der Spekulation vor, als seien die Paramente unrechtmäßig nach Lübeck bzw. Nürnberg und ins Eigentum der UEK, der Rechtsnachfolgerin der untergegangenen evangelischen Marienkirchengemeinde Danzig, gelangt oder als würden sie auf eine Forderung hin zurückerstattet. Sie stellt den Gedanken in den Mittelpunkt, dass die Paramente als historische Objekte und als kulturelles Erbe untrennbar mit der Marienkirche Danzig verbunden sind und dorthin zurückkommen.
  4. Der Dreifaltigkeitsaltar ist in die Marienkirche Danzig zurückgekehrt, die Paramente sollen zu ihr zurückkehren. Für ihre konservatorisch optimale dauerhafte Aufbewahrung und Ausstellung kommt die Marienkirche selbst als Gebäude nicht in Betracht. Vielmehr soll ein Museum bei der Marienkirche errichtet werden, das für die Erhaltung, weitere Erforschung und Präsentation der Paramente optimale Bedingungen bietet.
  5. Die Rückkehr der derzeit in Deutschland aufbewahrten Danziger Paramente erfolgt in der Erwartung, dass der gesamte Danziger Paramentenschatz, der 1944 auf Initiative von Oberkonsistorialrat Pfarrer Dr. Gerhard Gülzow durch Mitglieder der deutschen evangelischen Marienkirchengemeinde Danzig vor Verlust und Zerstörung gerettet wurde und nur deshalb überhaupt noch existiert, wieder bei der Marienkirche Danzig zusammengeführt wird – einschließlich der derzeit im Nationalmuseum Danzig aufbewahrten Teile. Hierfür kann die UEK Impulse geben und Unterstützung anbieten; die Konkretisierung dieser Perspektive liegt bei den Danziger Partnerinnen und Partnern.
  6. Zur Bewahrung der Erinnerung an die Rettung der Paramente und als dauerhafte kulturelle Brücke zwischen Polen und Deutschland sollen im St. Annen-Museum in Lübeck und im Germanischen Nationalmuseum in Nürnberg weiterhin einzelne Danziger Paramente, dann als Leihgaben der Marienkirche Danzig, ausgestellt werden. Die exemplarische Präsentation Danziger Paramente in Deutschland bleibt also gewahrt.
  7. Die Begegnungen zwischen der UEK und des Erzbistums und der Marienkirche Danzig haben sowohl auf der Leitungs- als auch auf der Arbeitsebene wie auch in der Feier von Gottesdiensten die Einsicht reifen lassen, dass die Marienkirche Danzig auf herausragende Weise die geschichtliche Verbundenheit von Deutschen und Polen sowie zwischen römisch-katholischer und evangelischer Kirche symbolisiert. Diese Einsicht hat zu dem beiderseitigen Entschluss geführt, eine Narration der Versöhnung zu entwickeln, die geschichtliche Verbundenheit und gemeinsame Zukunftsverantwortung verknüpft und darin den Prinzipien sowohl der Europäischen Union als auch der christlichen Ökumene folgt, denen sich die UEK verpflichtet weiß.
  8. Den Partnern ist bewusst, dass eine solche neue Erzählung und die sie begleitenden Zeichen der Versöhnung sowohl in Deutschland als auch in Polen ernsten Vorbehalten begegnen, die aus den geschichtlichen Belastungen zwischen beiden Ländern und Konfessionen herrühren. Sie fühlen sich verpflichtet, diesen Vorbehalten verständnisvoll zu begegnen und gleichwohl für die gemeinsam gewonnene Einsicht zu werben.

Quelle: UEK