Synode votiert für Präseswahl im November

EKvW: Westfälische Landessynode beriet über den Prozess der Neubesetzung


© EKvW/Andrea Rose

Das Leitungsamt der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) soll im November neu besetzt werden. Darüber verständigte sich die Landessynode der EKvW auf einer Sondersitzung im Dortmunder Reinoldinum.

Das oberste Gremium der westfälischen Landeskirche war am Samstag außerplanmäßig zusammengetreten, um über den Prozess der Neubesetzung des geistlichen Leitungsamts zu beraten. Das ist derzeit vakant, nachdem die ehemalige Präses der Landeskirche, Annette Kurschus, im November vergangenen Jahres vom Präsesamt wie auch von ihrem Amt als Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zurückgetreten war.

Ein/e neue/r Leitende/r Geistliche/r der EKvW soll im Rahmen der diesjährigen Herbsttagung der Landessynode gewählt werden. Bis dahin ist es Aufgabe des ständigen Nominierungsausschusses der Landeskirche, eine/n oder mehrere Kandidat*innen für das Leitungsamt zu finden.

Beschlossen wurde auf der Sondersitzung der Synode darüber hinaus, dass das Amt in den kommenden Jahren neu zugeschnitten werden soll. Im Rahmen einer Revision der Kirchenordnung sollen die Aufgaben einer/eines Präses einer kritischen Betrachtung unterzogen werden. Der/Die künftige Präses wird daran selbst aktiv mitwirken. Er/Sie soll zunächst von der Synode beauftragt werden, Teile der für ihn oder sie bestimmten Aufgaben, dauerhaft an Stellvertretungen zu delegieren. Die durch diese Aufgabenteilung gewonnenen Erfahrungen sollen in den langfristig geplanten Revisionsprozess eingebracht werden.

Einen Neuzuschnitt des geistlichen Leitungsamts – in Westfalen und im Rheinland ist es das Amt der/des Präses, in anderen Landeskirchen ist es das Bischofsamt – hielt die Landessynode grundsätzlich angesichts dessen bisheriger Aufgabenfülle für sinnvoll und zeitgemäß. In der Evangelischen Kirche von Westfalen bündelt sich, anders als in anderen Gliedkirchen der EKD, im Amt der oder des Präses sowohl die Leitung der Landessynode als auch der Vorsitz der Kirchenleitung und die Leitung des Landeskirchenamts einschließlich dessen Kollegiums. Hinzu kommen Aufgaben wie Verkündigung, Seelsorge, Beratung, Ordination, Visitationen, die Versammlung der Superintendent*innen innerhalb der EKvW sowie die Vertretung der westfälischen Landeskirche auf Ebene der EKD, im Kontext weiterer Organisationen, in allen Belangen der Öffentlichkeit und vielfältige repräsentative Aufgaben.

Diese Aufgabenfülle, die sich auf eine einzige Leitungsperson konzentriert, reicht historisch auf die Neuformierung der Evangelischen Kirche von Westfalen nach 1945 zurück. Beispiele, wie die Leitungsämter für Präsides bzw. Bischöf*innen in anderen Landeskirchen gestaltet sind, waren den Synodalen zuvor dargestellt worden, ebenso wie ein historischer Abriss zur Entstehung des westfälischen Präsesamtes, den der Kirchenhistoriker Prof. Jürgen Kampmann beitrug.


Quelle: EKvW